fahren ab 17
Ziel des "Begleiteten Fahren ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahreranfänger zu erhöhen. Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.
Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei der Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.
Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar:
Mäßigender Einfluss einer Begleitung, diese stammt nicht aus derselben Altersgruppe
zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger, die Phase des Lernens wird verlängert
junge Fahrer können von den Erfahrungen der Begleitperson profitieren
Diese Faktoren lassen einen Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesenktes Risikoniveau in der Phase des selbstständigen Fahrens. Untermauert werden diese Erwartungen durch eine erste Trendauswertung eines vorausgegangenen Feldversuches. Diese belegt, dass sich die Unfallzahlen beim späteren Alleinfahren reduzieren und auch in Begleitphase keine Personenschäden zu verzeichnen waren.
Der Schüler kann im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" keine Doppelklasse (z.B. Klasse B und A) erwerben, nur Klasse B oder BE. Klasse A müsste er später, mit 17 Jahren erwerben. Bei der Antragsteilung muss die Begleitperson(en) bereits angegeben werden.
Der Schüler darf im Alter von 16 Jahren die Ausbildung Klasse B und BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist, für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden,
1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland (außer Österreich)! Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in
Begleitung zu fahren.
Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein, diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren
werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.
Auch beim "Begleiteten Fahren ab 17" beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Begleitperson (oder mehrere) ist dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfungsbescheinigung kein Foto enthält. Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger, nach AntragsteIlung, einen Kartenführerschein. Ohne Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Geburtstagnach max. 3 Monate, mit der Prüfungsbescheinigung, fahren (auch ohne Begleitung, nur Deutschland)
Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben; es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn mehrere Personen anzugeben, da eine Person zeitlich nicht immer disponibel ist. Als Begleitpersonen müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber folgende Anforderungen erfüllen:
Mindestalter von 30 Jahren
Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg, zum Zeitpunkt der
Erteilung der Prüfungsbescheinigung
Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und keine
weiteren berauschenden Mittel
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines .Hilfsfahrlehrers", Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Ansprechpartner für den jungen Fahrer
Soll Sicherheit beim Fahren vermitteln
Kann vor Fahrtantritt oder während der Fahrt
notwendige Ratschläge erteilen
Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Eine Einweisung wird von der Fahrschule durchgeführt.